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3. Aufenthaltserlaubnis für Studierende

Die Aufenthaltserlaubnis für Studenten wird gemäß den Paragraphen 38 und 41 des Gesetzes Nr. 6458 „Über Ausländer und internationalen Schutz“ ausgestellt. Kategorie der ausländischen Staatsbürger, denen eine Aufenthaltserlaubnis für Studenten erteilt wird:

- Ausländer, die keine Familienaufenthaltserlaubnis haben und an Grund- und weiterführenden Bildungseinrichtungen studieren, benötigen eine Aufenthaltserlaubnis.)

- Ausländische Studierende, die an höheren Bildungseinrichtungen in der Türkei im Rahmen von Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudiengängen oder zum Zwecke der Fortbildung in medizinischen Fachgebieten (TUS) oder der Fortbildung in Zahnmedizin (DUS) studieren, haben Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis für Studenten.

Eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende berechtigt zum Anspruch auf Leistungen bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für den Ehegatten oder die Kinder einer studentischen Familie. Andere Angehörige haben bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis keinen Anspruch.

Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken:

Wenn die Fortsetzung des Studiums eines ausländischen Studierenden weniger als ein Jahr dauert, darf die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis für Studierende die Dauer seines Studiums nicht überschreiten.

Ausländer, die über staatliche Institutionen und Organisationen zum Studium in die Türkei einreisen, können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, deren Gültigkeitsdauer für die Dauer ihres Studiums gilt.

Ausländische Personen, die an Grund- und weiterführenden Einrichtungen studieren und deren Lebens- und Studienkosten von natürlichen oder juristischen Personen mit Zustimmung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertreter während der Dauer ihrer Ausbildung getragen werden, können eine jährlich erneuerte Aufenthaltserlaubnis für Studenten erhalten.

Voraussetzungen für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken:

Um eine Aufenthaltserlaubnis zu Studenten zu erhalten, müssen die Voraussetzungen des § 39 des Ausländergesetzes erfüllt sein.

- Bereitstellung von Informationen und Dokumenten, die den Zweck des Aufenthalts in der Türkei belegen (§ 38 des Gesetzes).

- Fallen Sie nicht unter Absatz 7 des genannten Gesetzes.

- Bereitstellung von Informationen über die Wohnadresse in der Türkei.

Krankenversicherung bei Erhalt einer studentischen Aufenthaltserlaubnis.

Internationale Studierende, die eine allgemeine Krankenversicherung beantragen, müssen in den ersten drei Monaten nach Beginn ihrer Einschreibung keine Krankenversicherung abschließen. Allerdings müssen Personen, die innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Anmeldung keinen Anspruch auf eine allgemeine Krankenversicherung erhalten und/oder verlieren, über eine private Krankenversicherung abgesichert sein.

Das Verfahren zur Versetzung von Studierenden höherer Bildungseinrichtungen an eine neue Fakultät, Fakultät oder Universität.

a) Im Falle eines Wechsels von Studierenden an eine andere Abteilung oder Fakultät derselben Universität oder im Falle eines Wechsels an eine andere Bildungseinrichtung derselben Stadt, ohne den Studienprozess zu unterbrechen, müssen sie diesen Wechsel und die aktuelle Aufenthaltserlaubnis mitteilen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Sollte die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis kürzer als die Dauer des Studiums sein, verlängert sich in diesem Fall die Gültigkeit dieser Erlaubnis um die Dauer des Studienabschlusses.

b) Im Falle eines Wechsels an eine Bildungseinrichtung einer anderen Stadt wird die Verwaltung des Gouverneursamtes dieser Stadt die aktuelle Aufenthaltserlaubnis aufheben und eine neue Aufenthaltserlaubnis ausstellen, deren Gültigkeitsdauer die Studienzeit ist.

Ausländische Studierende, die in der Türkei im Rahmen von Sekundarschul-, Bachelor-, Master-, Postgraduierten- und Doktorandenprogrammen studieren, sind berechtigt zu arbeiten, wenn sie über eine Arbeitserlaubnis verfügen.

Gründe für die Verweigerung der Erteilung, Aufhebung oder Verweigerung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für Studierende

- Nichteinhaltung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken oder bei Abweichung von diesen Voraussetzungen,

- Vorlage von Nachweisen über die Unfähigkeit, ihre Ausbildung fortzusetzen,

- Feststellung von Tatsachen des Missbrauchs der Aufenthaltserlaubnis für Studenten,
- Vorliegen eines Beschlusses über eine Abschiebung oder ein Aufenthaltsverbot im Land,
In diesen Fällen wird die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken nicht erteilt, im Falle der Erteilung widerrufen oder nach Ablauf der Frist nicht verlängert.

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