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Häufig gestellte Fragen (FAQ) 11-20

11. - Ich lebe in der Türkei. Kann mein im Ausland lebender Verwandter/Freund/Ehepartner usw. das Fahrzeug für mich mitbringen und es mir überlassen?

Es ist nicht möglich, als Tourist mitgebrachte Fahrzeuge einem Einwohner der Türkei zur Nutzung zu überlassen. Wenn eine solche Situation festgestellt wird, wird gemäß Artikel 238 des Zollgesetzes Nr. 4458 ein Strafverfahren gegen die betroffene Person eingeleitet.


12. - Mein Ehepartner ist Ausländer. Kann ich in seinem Namen ein Fahrzeug mitbringen?

Ihr Ehegatte, der ein Ausländer ist, muss sich 185 aufeinanderfolgende Tage im Ausland aufhalten, um ein Fahrzeug aus dem Ausland mitzubringen. Darüber hinaus spielt bei Geschäften, die im Rahmen einer touristischen Tätigkeit abgewickelt werden, die Staatsangehörigkeit einer Person keine Rolle und es wird berücksichtigt, ob sie ihren Wohnsitz im Ausland hat.

13. - Ich bin ausländischer Staatsbürger / ich habe auf meine türkische Staatsbürgerschaft / doppelte Staatsbürgerschaft verzichtet. Kann ich als Tourist ein Fahrzeug mitbringen?

Bei Geschäften, die im Rahmen einer touristischen Tätigkeit abgewickelt werden, spielt die Nationalität der Person keine Rolle. Es genügt ein Wohnsitz im Ausland.

14. - Ich lebe im Ausland. Kann ich mit meinem Firmenwagen in die Türkei einreisen?

Wenn das Fahrzeug Eigentum einer anderen Person oder Firma ist, müssen Sie dem Zoll bei der Einreise eine gültige Vollmacht vorlegen und das Fahrzeug nach Ablauf dieser Frist ins Ausland versenden.

15. - Mein Unternehmen hat eine Niederlassung/Agentur im Ausland usw. eröffnet. in der Türkei. Kann ich Fahrzeuge zur Verwendung in der Türkei mitbringen?

Aufgrund der Tatsache, dass Ihr Unternehmen im Ausland eine Niederlassung/Agentur in der Türkei eröffnet hat, ist es gemäß den Bestimmungen des Allgemeinen Kommuniqués über den Zoll von Landfahrzeugen für den persönlichen und privaten Gebrauch nicht möglich, Fahrzeuge Ihres Unternehmens zur dauerhaften Nutzung in die Türkei zu bringen Kommerzielle Benutzung.

16. - Mein Vater lebt im Ausland, aber ich lebe in der Türkei. Kann ich das Auto meines Vaters aus dem Ausland in die Türkei bringen?

Eine Person mit Wohnsitz in der Türkei kann das Fahrzeug einer anderen Person mit Wohnsitz im Ausland nicht vorübergehend importieren.

17. - Ich habe einen doppelten Reisepass. Alle Informationen zu meiner Einreise in die Türkei sind in meinem türkischen Pass festgehalten. Kann ich ein Fahrzeug mit einem anderen Reisepass mitbringen?

Bei solchen Angaben handelt es sich um Angaben, die die Zollkontrollbehörden in die Irre führen. Die Taten fallen unter die Überschrift „Schmuggel“, sodass Sie höchstwahrscheinlich nach den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 5607 zur Bekämpfung des Schmuggels strafrechtlich verfolgt werden.

18. - Ich möchte mein Motorrad oder meinen Wohnwagen (Anhänger etc.) mit meinem Auto mitbringen. Ist das möglich?

Sie können Ihr persönliches Landfahrzeug mit Wohnwagen, Motorrad, Yacht, Boot, Jetski/Ski usw. mitbringen.

19. - Ich lebe im Ausland, habe aber in der Türkei meinen Ruhestand verbracht. Kann ich mein Auto 1 Jahr lang fahren?

Sie müssen im Ausland in Rente gehen, um eine einjährige Laufzeit für Ihr Fahrzeug zu erhalten. Dieser Zeitraum wird denjenigen nicht gewährt, die in der Türkei in Rente gehen.

20. - Mir wurden 6 Monate Strafe auferlegt, weil ich bei der Einreise in die Türkei meine Rentenbescheinigung nicht vorlegen konnte. Jetzt habe ich das Dokument. Kann ich den Aufenthalt des Autos auf bis zu 1 Jahr verlängern, was muss ich tun?

Wenn Sie vor Ablauf der 6-Monats-Frist die Möglichkeit haben, eine Rentenbescheinigung vorzulegen, können Sie sich an das nächstgelegene Zollamt wenden und die Aufenthaltsdauer auf bis zu 1 Jahr verlängern.

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